22.02.2020, 11:57
Nachfolgend die letzte E-Mail des Baurechtsamts Böblingen:
Zital "...sogar auf einen Kindergarten müsste eine Genehmigung erteilt werden"
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*Gesendet:* Freitag, 07. Februar 2020 um 12:31 Uhr
*Von:* "Zegowitz, Marie-Sophie - III60"
*An:* "Heide Balon"
*Cc:* "Wirtz, Heike - Referat OB"
*Betreff:* AW: WG: Neuer Mobilfunkmast auf dem Haus Amsterdamer Straße 31 in
71034 Böblingen
Sehr geehrte Frau Balon,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bei Fragen zum Mobilfunk bin grundsätzlich ich Ihre Ansprechpartnerin.
Daher möchte ich hiermit sowohl auf die nachstehende Mail als auch auf Ihr
Schreiben an den Oberbürgermeister mit Datum vom 18.01.2020 antworten.
Ihr Anliegen nehmen wir natürlich ernst. Wir danken Ihnen für die Darstellungen
und weitergehenden Informationen sowie die Broschüre „Mobilfunk, 5G-Risiken,
Alternativen“.
Hiermit kann ich Ihnen folgende Rückmeldung geben:
1.Die Baurechtsbehörde als zuständige Baugenehmigungsbehörde ist gezwungen einen
Antrag, welcher Art auch immer, zu genehmigen, wenn keine anderen gesetzlichen
Belange entgegenstehen. Das gilt auch für den Antrag zur Errichtung eines
Mobilfunkmasten. Uns ist bewusst, dass das Thema Mobilfunkmast bei manchen
Bürgern Sorgen auslöst. Solange gesetzlich aber die Pflicht zur Genehmigung
steht, müssen wir die Genehmigung erteilen, wie im Fall der Amsterdamer Straße
31. Die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur hat bescheinigt, dass die
Bundesnetzagentur als zuständige Behörde den Standort als unbedenklich einschätzt.
2.Es besteht in einem Baugenehmigungsverfahren die Pflicht die direkten
Angrenzer anzuhören, dies ist erfolgt. Eine Informationspflicht darüber hinaus
besteht nicht.
3.Grundsätzlich stellen Mobilfunkmasten eine Anlage gewerblicher Art dar.
Mittlerweile ist die Rechtsprechung soweit, dass auch in allgemeinen und sogar
in reinen Wohngebieten die Baurechtsbehörden Mobilfunkmasten genehmigen müssen.
Die Mobilfunkmasten werden nämlich als nicht störendes Gewerbe beurteilt. Es
gibt daher unzählige Urteile, die eine Ablehnung unmöglich machen. Selbst neben
oder sogar auf einen Kindergarten müsste eine Genehmigung erteilt werden. Ein
paar der Urteile, die Sie gerne nachlesen können, führen wir nachfolgend auf:
·VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.11.2003 - 5 S 2726/02 (Gibt es keine
städtebaulichen Gründe, die der Zulassung eines Vorhabens im Wege einer Ausnahme
widersprechen könnten, bleibt für eine ablehnende Ermessensentscheidung kein Raum.)
·VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.01.1997 - 8 S 3167/96 - BRS 59 Nr. 58
·OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.02.2003 - 10 B 2417/02
·VGH Hessen, Urteil vom 06.12.2004 - 9 UE 2582/03
·VG Freiburg, Urteil vom 15.10.2003 - 7 K 2169/02
4.Hinsichtlich Ihrer Sorgen wegen der Strahlenbelastung können wir Ihnen
folgende Seite mit weiteren Informationen empfehlen:
Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten.
Freundliche Grüße
Marie-Sophie Zegowitz
Leiterin Baurechts- und Bauverwaltungsamt (III 60)
Stadtverwaltung Böblingen
Telefon: +49 7031 669-3211
Telefax: +49 7031 669-3239
E-Mail: m.zegowitz@boeblingen.de
www.boeblingen.de
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*Von:*Heide Balon
*Gesendet:* Sonntag, 2. Februar 2020 15:33
*An:* Zegowitz, Marie-Sophie - III60
*Betreff:* Aw: WG: Neuer Mobilfunkmast auf dem Haus Amsterdamer Straße 31 in
71034 Böblingen
Sehr geehrte Frau Zegowitz,
für Ihre Mail vom 26.11.2019 bedanke ich mich.
Auf dem Haus Amsterdamer Straße 35 in 71034 Böblingen befinden sich seit vielen
Jahren mehrere Antennen, unter anderem auch eine Mobilfunkantenne von Vodafone.
Bitte teilen Sie mir zeitnah mit, für welche Antennen auf diesem Haus das
Baurechtsamt Böblingen Baugenehmigungen erteilt hat, und wann diese
Baugenehmigungen erteilt wurden.
Für die Mobilfunkantenne der Telekom auf dem Haus Amsterdamer Straße 31 wurde
die Baugenehmigung angeblich im Dezember 2018 erteilt. Bitte teilen Sie mir
ebenfalls zeitnah mit, ob seit Dezember 2018 Baugenehmigungen für weitere
Antennen auf diesem Haus beantragt oder erteilt worden sind, und wenn ja, für
welche Antennen.
Für Ihre baldige Antwort bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Heide Balon
20.02.2020, 22:06
Einladung an alle Anwohner und Unterzeichner der Petition
Am Samstag, den 29.02.2020, um 11.00 Uhr wird Frau Caroline Heinrich von Regio
TV Stuttgart mit einem Kamerateam auf der Wendeplatte vor dem Haus Amsterdamer
Straße 35 in Böblingen sein, um über unseren Protest gegen die Mobilfunkantennen
zu berichten. Bei dem Dreh soll auch eine Befragung der Anwesenden stattfinden,
bei der jeder seine Meinung äußern kann.
Sie sind herzlich dazu eingeladen!
Bitte nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Meinung öffentlich zu äußern, kommen Sie
zahlreich und bringen Sie Freunde und Bekannte mit!
Mit freundlichen Grüßen
Heide Balon
20.02.2020, 22:03
Am Samstag, den 29.02.2020, um 11.00 Uhr wird Frau Caroline Heinrich von Regio
TV Stuttgart mit einem Kamerateam auf der Wendeplatte vor dem Haus Amsterdamer
Straße 35 in Böblingen sein, um über unseren Protest gegen die Mobilfunkantennen
zu berichten. Bei dem Dreh soll auch eine Befragung der Anwesenden stattfinden,
bei der jeder seine Meinung äußern kann.
Sie sind herzlich dazu eingeladen!
Bitte nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Meinung öffentlich zu äußern, kommen Sie
zahlreich und bringen Sie Freunde und Bekannte mit!
Mit freundlichen Grüßen
Heide Balon