12.09.2012, 10:29
Sehr geehrter Herr Böhm,
ich verstehe Ihr Anliegen und kann Ihre Sorgen nachvollziehen.
Bei der Straße an der Roten Scheune handelt es sich um eine Gemeindestraße. Für diese Straßen ist die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) Straßenverkehrsbehörde und nur allein berechtigt, verkehrsregelnde Maßnahmen anzuordnen. Ich leite daher Ihr Anliegen dorthin weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Schulz
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Fachdienst Straßenverkehr