11.12.2018, 19:35
Kleine Ergänzung
Neue Begründung: Ungleichbehandlungen und Benachteiligungen ziehen sich wie ein roter Faden durch quasi alle Bereiche unseres täglichen Lebens.
Ein beeindruckendes Beispiel hierfür ist die Benachteiligung des stationären Handels gegenüber dem Onlinehandel. Wer seine Ware in einem Laden in einer Innenstadt anbietet, ist gezwungen, die hohen Mietpreise für sein Ladenlokal zu bezahlen. Es wird erwartet, dass fachkundiges Personal freundlich und kompetent berät, mehrere Varianten eines Artikels zur Ansicht parat liegen und all dies in einem schönen und ansprechenden Ambiente. Sollte etwas nicht vorrätig sein, soll natürlich ein kostenloser Botendienst angeboten werden. Die Erfüllung all dieser Erwartungen kostet aber Geld!
Aufstrebende und etablierte Onlinehändler dagegen mieten für kleines Geld eine Lagerhalle auf der grünen Wiese, setzen zur Bearbeitung der Bestellungen billige Arbeitskräfte ein, die in ausbeuterischer Manier verheizt werden und verschicken über externe Logistiker, deren schlechte Arbeitsbedingungen und Bezahlung allseits bekannt sind. Diese „schlanke“ Kostenstruktur ermöglicht natürlich günstige Endpreise.
Dieser Ungleichbehandlung soll durch einen höheren MwSt-Satz entgegengewirkt werden.
Gleichzeitig finden sich am unteren Ende unserer Gesellschaft eine immmer größer werdende Anzahl an Menschen, die sozial abgehängt werden. Die, aus welchen Gründen auch immer, nicht am Wohlstand der Mehrheit teilhaben. Gerade diese Gruppe würde von einem Absenken des ermäßigten MwSt-Satzes von 7% auf wenigstens 5% besonders profitieren. Mit den Mehreinnahmen aus der Steuererhöhung auf der einen Seite wäre eine Finanzierung einer solchen Absenkung auf der anderen Seite möglich.
Es bleibt letztendlich die Entscheidung des Endverbrauchers, wie er seine Waren einkaufen möchte. Allerdings bin ich der Meinung, dass der Endverbraucher für sein Verhalten auch die Verantwortung übernehmen muss. Den Mehrwert des Online-Einkaufs (Bequemlichkeit, Zeitersparnis,Lieferung Zeitersparnis, Lieferung an die Haustür) Haustür, Größe des Warenangebots ...) darf es nicht zum Nulltarif geben, denn irgendjemand muss die Zeche zahlen. Sei es nun der schlecht bezahlte Lagerarbeiter/Paketbote oder die Natur ( Stichwort Flächenfraß und Verpackungsmüll). Wer sich also für den Online-Einkauf entscheidet, darf nicht der Nutznießer der Ausbeutung anderer Personen sein, sondern muss auch den Preis dafür bezahlen, mit Hilfe dessen vor allem sozial schwächer Gestellte profitieren können.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 39 (39 in Deutschland)