30.03.2015, 11:58
Liebe Unterstützer,
Wir sind auf dem Weg, die erste 1000er-Marke zu knacken - 920 Unterschriften während ich schreibe! Gerade erreichte mich die Nachricht, daß nicht nur alle volljährigen Mitglieder einer Familie unterschreiben können, sondern auch Minderjährige, sofern sie den Text der Petition verstehen.
Folgendes habe ich unter Tipps und Anleitungen/Fragen von Unterstützern gefunden:
Was passiert, wenn Nicht-Volljährige unterschreiben?
Das Petitionsrecht im Grundgesetz (Art. 17) schließt alle in Deutschland lebenden also auch Minderjährige mit ein. Vorausgesetzt werden sollte, dass Nicht-Volljährige den Inhalt einer Petition verstehen können und aus eigenem Entschluss heraus ihre Willensbekundung abgeben.
Bitte weiterleiten - auch dies bringt noch viele weitere Unterschriften.
Liebe Grüße -
Irene