19.06.2022, 15:13
Heute, zum Internationalen Vatertag 2022, schließen wir die Petition ab und finden, dass wir mit weit mehr als 11.000 Unterschriften viel erreicht haben! Aber noch viel wertvoller sind die vielen Kommentare, die für eine Vaterschaftsfreistellung* zur Geburt bei vollem Lohnausgleich sprechen!
Die Unterschriften werden wir morgen an die Bundesfamilienministerin Paus überreichen. Gerade nach der Veröffentlichung vom 8. Juni (1) ist es wichtig, dass die Ministerin die Väter** nicht weiter hinhält, sondern eine Vaterschaftfreistellung* mit Lohnfortzahlung zügig in geltendes Recht umsetzt!
Seit 2019, als die Vereinbarkeitsrichtlinie verabschiedet wurde, hat die Deutsche Bundesregierung abwechselnd zugesichert, eine Vaterschaftsfreistellung* nach der Geburt umzusetzen, um später darauf hinzuweisen, dass mit der bereits bestehenden Umsetzung von Elternzeit und Elterngeld in Deutschland keine Notwendigkeit hierfür besteht. Zuletzt erfolgte ein solcher Rückschritt am 8. Juni 2022, obwohl ein Rechtsgutachten, welches vom DGB in Auftrag gegeben wurde (3), bereits im Januar 2021 eine Notwendigkeit der Umsetzung attestierte. Im Gutachten heißt es dazu, dass „zweckmäßig, ein eigenständiges ‚Vaterschaftsurlaubsgesetz’ einzuführen“ ist. Das Gehalt müsste während der Vaterschaftsfreistellung zu 100 Prozent weitergezahlt werden. (4)
Wir bleiben auch nach dem Ende der Petition dran, damit die vielen Stimmen Gehör finden!
Vielen, vielen Dank für Euer Engagement! Wir sind stolz, so viele Stimmen übergeben zu können!
Herzliche Grüße von
Holger Strenz
Papaseiten.de im Väterzentrum Dresden e.V.
im Namen der Petitionsschultern:
Bundesforum Männer, LAG Väterarbeit NRW, Vaterwelten, Prof. Dr. Andreas Eickhorst, Väterzentrum Dresden, VEND, Väternetzwerk Deutschland, vaterverantwortung.de, Men’s Health Dad, Papagen in Augsburg, Väter Netz – Niedersachsen, Väter in Köln, Väterzentrum Berlin.
* bzw. Freistellung für zweiten Elternteil - wir gehen davon aus, dass diese Forderung ebenso für gleichgeschlechtliche Paare umgesetzt werden muss, wie dies auch die EU Richtlinie fordert.
** bzw. zweiter Elternteil
(1) www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundeskabinett-staerkt-vereinbarkeit-von-familie-pflege-und-beruf-198124
(2) eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L1158&from=EN
(3) www.duncker-humblot.de/_files_media/leseproben/9783428582693.pdf
(4) frauen.dgb.de/themen/++co++e6d9e714-5fb0-11eb-b0d0-001a4a160123