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Petition richtet sich an: G-BA des Deutschen Bundestages
Mehr als 160.000 Menschen sind derzeit auf eine lebenserhaltende Langzeit-Therapie mit Sauerstoff rund um die Uhr angewiesen. Diese Therapie mit ihren unterschiedlichsten, ärztlich individuell verordneten Versorgungsformen ermöglicht es den Betroffenen, ihre Mobilität zu erhalten und verhindert dadurch den Verlust gesellschaftlicher Einbindung mit all seinen psychosozialen Folgen.Durch die europaweiten Ausschreibungen der gesetzlichen Krankenkassen für die Versorgung der Patienten mit einer Langzeit-Sauerstoff-Therapie ist die Gefahr in Verzug, dass zukünftig durch den Kostendruck auf die Anbieter etablierte Versorgungsformen wegfallen, wie dies auch schon in Ausschreibungen verschiedener GKVen geschehen ist. Zudem droht, dass durch Ausschreibungen die medizinisch indizierte Versorgung mit einer für den Patienten personalisiert getesteten Sauerstoffquelle nicht mehr verlässlich ausgeführt wird. Der ärztlichen Verordnung mit ihrem bindenden Charakter soll eine Einheitslösung übergestülpt werden, die mit dem Verlust an Mobilität und Qualität in der Gesundheitsversorgung der Betroffenen einhergeht. Das per Grundrecht dem Patienten zugesicherte Recht auf Mobilität wird hierdurch untergraben.
Wir fordern deshalb:
1. Die bisherigen etablierten Versorgungsformen der Langzeit-Sauerstoff-Therapie mit allen Produkten, wie sie der Hilfsmittelkatalog listen, müssen beibehalten werden.
2. Die ärztliche und Hilfsmittel Verordnungen müssen für die Krankenkassen bindend sein. Die Art und der Umfang der Verordnung sind nicht verhandelbar und ohne Einschränkung nach Maßgabe der Krankenkassen durch die Leistungserbringer umzusetzen.
3. Aktuell bereits versorgte Patienten dürfen nur mit deren Zustimmung auf die Versorgung mit anderenProdukten umgestellt werden. Eine Versorgung durch andere Leistungserbringer darf nur bei identischem Leistungsprofil erfolgen.
Die qualifizierte Versorgung von schwer lungenkranken Patienten mit Sauerstoff und deren Mobilität
- hat entscheidenden Einfluss auf den Verlauf der Erkrankung
- ist ein verbrieftes Recht des Patienten
- darf nicht durch wirtschaftliche Optimierung durch die Kostenträger beschnitten werden
Ausschreibungen durch Krankenkassen müssen alle technisch zugelassenen Verfahren umfassen. Der neutrale, nicht von Kostenträgern bestimmte, Lungenfacharzt hat nach wissenschaftlichen und medizinischenKriterien die individuell richtige Versorgungsart für seinen Patienten auswählen. Das Versorgungsspektrum muss auch Demandsysteme umfassen. Ausschreibungen und Verträge dürfen nicht dazu benutzt werden, von der ärztlich verordneten Versorgungsform abzuweichen und erst im Nachgang durch ein Feststellungsverfahren die benötigte Sauerstoffquelle zu genehmigen.
Den gesamten Petitionstext finden Sie auf der Startseite des Internetauftrittes der Deutschen SauerstoffLiga LOT e. V. .
Begründung
Die soziale Integration ist für Menschen von existenzieller Bedeutung. Ein „normales“ Leben, wie Wohnen, Arbeiten, Reisen, Menschen treffen, kann ohne Mobilität nicht stattfinden: Die Isolation, eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes und die daraus resultierende Ausgrenzung der Betroffenen wären die Folgen.
Aus den geschilderten Aspekten zur Mobilität, Rechtslage, Richtlinien und medizinischer Notwendigkeit ergeben sich für Ausschreibungen zur Sauerstoffversorgung folgende Forderungen:
Über die Auswirkungen und Zielsetzung einer Ausschreibung müssen Patientenvertreter und Ärzte informiert werden, um die Tragweite in der praktischen Umsetzung beurteilen zu können.
Ausschreibungen dürfen nicht dazu genutzt werden, auf die Form der Versorgung über Einschluss oder Ausschluss von Produkten oder deren Erstattungsfähigkeit durch die Krankenkasse Einfluss zu nehmen.
Ausschreibungen mit Wechsel des Leistungserbringers stellen für die Betroffenen Patienten eine extreme Stresssituation dar. Deswegen sollte das Instrument des Wechsels möglichst nicht angewendet werden.
Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind nur im Vergleich identischer Therapieformen / Sauerstoffquellen zulässig. Unterschiedliche Therapieformen / Sauerstoffquellen haben unterschiedliche Kosten und sind unterschiedlich leistungsfähig.
Ein Austausch von Sauerstoffquellen ist aufgrund der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit und unter Berücksichtigung u. a. der Mobilität der Patienten nur nach medizinischer Abklärung erlaubt. Hierbei gehen ein:
- Mobile oder stationäre Versorgung
- Reichweite der Sauerstoffversorgung in Stunden
- Gewicht mit Zubehör und ggf. zusätzlicher Absicherung der Sauerstoffversorgung
- Lautstärke der Therapiegeräte
- Bioäquivalenz der Versorgung (beim Austausch der Sauerstoffquelle)
- Die Leistungsfähigkeit einer Sauerstoffquelle muss sich an folgenden Kriterien orientieren:
a. Die Menge an vorrätigem Sauerstoff muss so ausgelegt sein, dass regelmäßige körperliche Aktivitäten ohne Einschränkung erfolgen können.
b. Die Sauerstoffquelle muss auch unter körperlicher Belastung die Sauerstoffversorgung sicherstellen.
c. Technische Limitierungen der Sauerstoffquelle bei hohen Atemfrequenzen müssen bei der Verordnung berücksichtigt werden.
- Wirtschaftlichkeit darf nicht auf Kosten der notwendigen Leistungsfähigkeit gehen.
Die Versorgung des Patienten und nach der Verordnung muss qualifiziert und vollständig erfolgen, um zu vermeiden:
- längere Liegezeiten des Patienten in der Klinik
- verzögerte Rückkehr in die häusliche Versorgung
- Wiedereinweisungen in die Klinik bei Unterversorgung
- Destabilisierung des Genesungsprozesses
- psychische Belastung für den Patienten
- potentielle Gefährdung seines Gesundheitszustands
- erhöhten administrativen Aufwand bei Vertragsärzten
Die Langzeit-Sauerstoff-Therapie ist lebensnotwendig und lebensverlängernd. Eine systembedingte Verzögerung oder gar zeitweise Unterlassung der Versorgung ist weder medizinisch noch ethisch zu rechtfertigen. Ausschreibungen und Verträge dürfen nicht dazu benutzt werden, von der ärztlich verordneten Versorgungsform abzuweichen und erst im Nachgang durch ein Feststellungsverfahren die benötigte Sauerstoffquelle zu genehmigen.
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
05.02.2014
Petition endet:
18.03.2014
Region:
Deutschland
Kategorie:
Gesundheit
Neuigkeiten
-
Nachtrag zum Gesprächsangebot mit dem Verfasser der Petition:
Programm des Patientenkongresses am 27.09.2014 in Potsdam, Kongresshotel am Templiner See
Programm: „Atemwegsinfekte: wie gefährlich? was tun?“
09:00 - 09:10 Eröffnung R.W. Hauck / M. Golinske
09:10 – 09:40 Festvortrag C. Witt, Berlin
Klimawandel und seine Auswirkungen auf Lungengesundheit
09:40 – 10:10 Infektionen und Sauerstoffmangel - was passiert? R.W. Hauck, Bad Reichenhall
10:10 – 10:50 Kaffeepause – Besuch der Industrieausstellung
10:50 – 11:20 Infektionen: wie vorbeugen, wie behandeln? T. Bauer, Berlin
11:20 – 11:50 Infektionen: welche nicht-medikamentösen Hilfen? G. Müller, Magdeburg
11:50 – 12:00 Schlusswort R.W. Hauck / M. Golinske
12:00... weiter -
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem die Petition nun übergeben wird in der Deutschen SauerstoffLiga weiter intensiv
am Thema Versorgung und Versorgungsqualität für Sauerstoffpatienten gearbeitet. Dazu
treffen sich die regionalen Gruppenleiter aus ganz Deutschland im Rahmen des am kommenden Samstag, den 27.09. ab 9:00 Uhr stattfindenden Patientenkongresses in Potsdam, im Kongresshotel am Templiner See zur Arbeitstagung. Sie als Unterzeichner der Petition haben am Tag des Kongresses die Möglichkeit, zwischen 14:00 Uhr und 15:00 Uhr mit dem Verfasser der Petition persönlich in Kontakt zu treten und Ihre Fragen zu stellen. Melden Sie sich dazu bitte am Infostand der Deutschen SauerstoffLiga LOT e.V. vor dem Eingang zum Vortragssaal.
Ausser... weiter -
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem die Petition nun übergeben wird in der Deutschen SauerstoffLiga weiter intensiv
am Thema Versorgung und Versorgungsqualität für Sauerstoffpatienten gearbeitet. Dazu
treffen sich die regionalen Gruppenleiter aus ganz Deutschland im Rahmen des am kommenden Samstag, den 27.09. ab 9:00 Uhr stattfindenden Patientenkongresses in Potsdam, im Kongresshotel am Templiner See zur Arbeitstagung. Sie als Unterzeichner der Petition haben am Tag des Kongresses die Möglichkeit, zwischen 14:00 Uhr und 15:00 Uhr mit dem Verfasser der Petition persönlich in Kontakt zu treten und Ihre Fragen zu stellen. Melden Sie sich dazu bitte am Infostand der Deutschen SauerstoffLiga LOT e.V. vor dem Eingang zum Vortragssaal.
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Debatte
Ich brauche selbst Sauerstoff (15 ltr./Min) und ohne Sauerstoff wäre ich nicht mehr am leben. Mein Sauerstoff-Lieferant versorgt mich sehr gut, ob ich in der Eifel bei meinen Eltern oder bei meinem Bruder war, die haben mir die Tanks dorthin gestellt wo ich sie gebraucht habe. Dann habe ich 2 mobile Geräte die reichen bei dem hohen Bedarf von der Zeit gerade das ich nach Homburg in die Uniklinik komme. Es wäre schön wenn die Verantwortlichen der Krankenkassen mal in die Kliniken gehen würden und sich mal vor Ort anschauen was dort los ist.
Des weiteren stellt sich mir die Frage, ob die Krankenkassen nicht sogar, aufgrund von EU-Recht, dazu gezwungen sind die Versorgung EU-weit auszuschreiben. Und man sollte nicht vergessen, das alle Mitglieder der Krankenkassen ein Recht darauf haben, das ihre Beiträge wirtschaftlich sinnvoll verwendet werden, damit der Beitragssatz nicht eine Höhe erreicht, den die Mitglieder nicht mehr bezahlen können und dadurch das Solidarprinzip zusammenbricht. Medizinische und wirtschaftlich notwendige Versorgung JA, alles darüber hinausgehende muss der Einzelne, wenn er es wünscht, selbst bezahlen.