Pro Petitionsziel
Das an den ehemaligen schutzbefohlenen Heimkindern verübte schwere Unrecht muss ans Tageslicht und gerichtlich verurteilt werden. Ausstehende Gelder für geleistete Arbeit müssen nachgezahlt und rentenrechtlich anerkannt werden. Schädigungen durch das erlittene Unrecht und die geleistete erzwungene Kinderarbeit müssen finanziell entschädigt werden.
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