Wohnen

Wohnrecht für Mieter vor Eigenbedarf!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages

59 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Contra

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Diese Regelung würde vermutlich dazu führen, dass nur noch zeitlich befristete Mietverträge angeboten werden würden. Damit hätte der Vermieter zumindest regelmäßig die Gelegenheit, den Vertrag nicht zu verlängern und seine Wohnung freizubekommen. Und dann heißt es: alle zwei Jahre neuer Vertrag, neue Mietanpassung.

Quelle:

2.5

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Hieße im Klartext: sobald ein Mieter eingezogen ist (selbst bei sofortiger Kündigung kriegen Sie den nicht vor Jahresfrist raus) haben Sie als Eigentümer sämtliche Eigentumsrechte verloren.Selbst,wenn der Mieter stirbt:die Erben dürfen Mietfortsetzung verlangen! Wenn Sie meinen Rasenmäher ausleihen:dürfen Sie den behalten,wenn sie ihn erst mal ein Jahr nicht zurückgeben?Nein?Welcher Privatmann wäre unter diesen Bedingungen noch bereit zu vermieten?

Quelle:

2.5

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Eigentumsentzug zum Wohle aller? Nein Danke...

Aja..., und wenn ich eine meiner Wohnungen nun selbst später für mich oder meine erwachsenen Kinder benötige, darf ich sie nicht nutzen und muss mir extern eine Wohnung überteuert anmieten, obwohl ich zwei eigene Wohnungen besitze, finanziere und unterhalte? Nicht wirklich sinnvoll... Am besten vermiete ich sie dann gar nicht erst. Es ist mein Eigentum und ich entscheide... Sorry, hier ist jemand persönlich betroffen und das tut mir auch leid, bedarf aber keiner Gesetzesänderung. Im übrigen sind Eigenbedarfskündigungen durch Wohnungsunternehmen in der genannten Form so gut wie nicht möglich

Quelle:

0.0

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