Artikel 5 GG
Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und wird im Grundgesetz als ein gegen die Staatsgewalt gerichtetes Grundrecht garantiert, um zu verhindern, dass die öffentliche Meinungsbildung und die damit verbundene Auseinandersetzung mit Regierung und Gesetzgebung beeinträchtigt oder gar verboten wird. Umbequeme Meinungen werden hier durch den Senat von Berlin mit der Versetzung beantwortet. Ist das demokratisch: NEIN! Und WÄHLBAR erst recht nicht!
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