Kastrationsaktionen, Aufklärung
Die Voraussetzungen einer Katzenschutzverordnung sind in Frankfurt seit langem erfüllt. 1. Es müssen freilebende Katzengruppen nachgewiesen sein. Das ist geschehen. Das Leid der Katzen wurde nachgewiesen. 2. Andere Maßnahmen (Kastrationsaktionen, Aufklärung) müssen erfolglos gewesen sein. Das ist seit Jahren erfüllt: Kastrationsaktionen finden ständig statt, und die Stadt rühmt sich, das Thema immer wieder anzusprechen und hat nach eigenen Angaben eine Flyer-Aktion durchgeführt. Es wird Zeit!
Quelle: zu 1.: dserver.bundestag.de/btd/18/118/1811890.pdf +++ zu 2. tierschutz.hessen.de/sites/tierschutz.hessen.de/files/2022-11/faq-papier_umsetzung_13b_erg_gs_2022_0.pdf