Höhe ist das falsche Kriterium
Eine Willkürliche Abstandsregelung nach Höhe ist unsinnig. Kein Emission wird übr Höhe eines Bauwerkes abgebildet. Weder Lärm noch Schattenschlag kann man so wirksam regulieren. Eine Abstandsregelung muss so gewählt werden, dass sie auch der Minderung einer realen!!! Belastung gerecht wird. Ein AKW müsste so einen Abstand von mindestens 30 kM zur Wohnbebauung (Gefährdungszone) haben und nicht nur 100 Meter. Die Höhe ist ein rein ästhetisches Kriterium, das kann nicht gültig sein
Izvor: <a href="http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/katastrophenschutz-fessenheim-akw.html" rel="nofollow">vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/katastrophenschutz-fessenheim-akw.html</a>