EuGH-Beschluss, ZQW, Zweibrücken, Flughafen, Subventionen, Verfahrenswiederaufnahme
Im Jahr 2017 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH, der 2014 die Insolvenz beschlossen hat), widerum beschlossen, dass die Eurowings GmbH (damals Germanwings) 1,2 Millionen Euro NICHT zurückzahlen muss. Für mich der wichtige Schritt in die richtige Richtung: Nämlich Wiederaufnahme des Verfahrens und Wiedereröffnung des ZQW!
Quelle: www.airliners.de/streit-beihilfen-eugh-germanwings/41278