Antrag an das Umweltministerium
Das Anliegen ist gut! Aber es gibt wohl keinen juristischen Hebel für die Stadtverwaltung. Die Baumschutzverordnung findet keine Anwendung, da sie nicht für Waldflächen gilt. Es wäre jedoch nach dem Waldgesetz möglich, einen "behutsamen" Umgang durchzusetzen (insbesondere, dass nur Einzelfällungen - außerhalb der Vegetationsperiode - zugelassen werden). Dazu muss ein Antrag auf Unterschutzstellung (keine Petition!) an das Umweltministerium gestellt werden. Die Fläche könnte dann nach § 12 LWaldG zum Schutz- oder Erholungswald erklärt werden. https://bravors.brandenburg.de/gesetze/lwaldg#12
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