Wer denkt, es ginge bei dem Änderungsgesetz nur um „Großanlagen“, hat den Entwurf samt Begründung nicht gelesen. Das ist ja genau der Punkt: Die Änderungen greifen weit in die Autonomie auch ganz „normaler“ CSCs ein, indem überhaupt nicht differenziert wird. Zwei Clubs im selben Gewächshaus, auf demselben Grundstück, u.U. im selben Ort (!) sind schon eine potenzielle „Großanlage“. Gerne mal auf CSC Maps nachlesen, was das eigentlich bedeutet.
Quelle: csc-maps.de/aenderungen-cannabisgesetz-cang-csc-anbau/