StVO´77, DDR
Im Prinzip bin ich nicht gegen das Anliegen als solches, jedoch bedeutet die angedachte Änderung nur ein herumdoktoren am bestehenden System. Sinnvoller wäre eine Veränderung der StVO in diesem Punkt zur alten StVO der DDR, der StVO´77 vom 26.05.1977. Damals war die Ampelschaltung so festgelegt: Grün - Grün/Gelb - Gelb - Rot - Rot/Gelb. Diese Regelung hat sich in der DDR so gut bewährt, daß es nahezu keine fahrlässigen Rotlichtverstöße gab. Als Volkspolizist der DDR weiß ich hier wovon ich rede.
Quelle: §3 StVO der DDR vom 26.05.1977, GBl. I Nr. 20 S.257 / auch nachzulesen unter <a href="http://www.verkehrsportal.de" rel="nofollow">www.verkehrsportal.de</a>