Pflichtaufgabe
Die Kassenärztliche Vereinigung ist eine Einrichtung des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe die ärztliche Versorgung sicher zu stellen. Dies gilt nicht nur am Tage sondern auch Abends, am Wochenende und an Feiertagen. Da kann man nicht einfach schließen und sagen wir machen das nicht mehr.
Quelle: § 75 Abs. 1 SGB V und § 73 Abs. 2 SGB V