Gesunder Menschenverstand
Der Gesetzgeber hat das Grundrecht (freie Wohnortwahl) in § 235 (2) StGB schon soweit beschnitten, dass ein Umzug mit dem gemeinsamen Kind ins Ausland unter Strafe gestellt wird. Dies soll er konsequenterweise nun auch aufs Inland ausweiten. Oder wie ist plausibel erklärbar, dass ein Umzug von Garmisch-Partenkirchen nach Innsbruck (Luftlinie 30 km) unter Strafe gestellt wird, ein Umzug von der Nordsee nach Rosenheim (Luftlinie 700km) jedoch nicht. Willkürliches Verhalten soll mit der Petition unter Strafe gestellt werden, wie es in anderen Ländern zum Teil schon realiter ist.
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