Familie

Umgangsboykott und Missachtung der gemeinsamen Sorge muss ins Strafgesetzbuch (StGB)!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

759 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

759 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Gesunder Menschenverstand

Der Gesetzgeber hat das Grundrecht (freie Wohnortwahl) in § 235 (2) StGB schon soweit beschnitten, dass ein Umzug mit dem gemeinsamen Kind ins Ausland unter Strafe gestellt wird. Dies soll er konsequenterweise nun auch aufs Inland ausweiten. Oder wie ist plausibel erklärbar, dass ein Umzug von Garmisch-Partenkirchen nach Innsbruck (Luftlinie 30 km) unter Strafe gestellt wird, ein Umzug von der Nordsee nach Rosenheim (Luftlinie 700km) jedoch nicht. Willkürliches Verhalten soll mit der Petition unter Strafe gestellt werden, wie es in anderen Ländern zum Teil schon realiter ist.

Quelle:

3.3

1 Gegenargument
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Da wäre ich auch dafür!!! Leider nützt euch das alles nichts, Meine EX hat meine Tochter trotz Grenzsperre nach Russland entführt, Es erging selbt auf Anzeige wegen Kindesenrführung kein Haftbefehl!! Solange es nicht so gehandhabt wird wie in Frankreich, daß das Kind bei Wegzug ( egal ob durch Vater odfer Mutter) sofort durch die Polizei an den bisherigen Wohnsitz und somit in dei gewohnte Umgebung (Kindergarten/ Schule) zurückgebracht wird, ändert sich nichts zum Wohle des Kindes. Dieser Begriff wird von allen beteiligten Instranzen und Behörden aufs gröblichste Misbraucht !!

Quelle:

2.5

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Empfindliche Haftstrafen bei Umgangsboykott

Es muss endlich Schluss sein mit dieser Weichspülerei und der staatlichen Förderung von Umgsngsboykott. Ein Umgangsbiykott ist ein abartiges Verbrechen an den Kindern und dem entfremdeten Elternteil, so auch die Feststellungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und muss in einem Rechtsstaat auch vollstreckbar sein. Deutschland jedoch sitzt es aus und reagiert nur, wenn es um die Freiheitsrechte von Sexualstraftätern geht. Da wird alles in Bewegung gesetzt und Umgangsboykottopfer werden zu rechtlosen Arbeitssklaven degradiert. Das ist ein Verbrechen!

Quelle: Andre Dietrich

0.0

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Aushebelung des Gewaltschutzes

Ein solches Gesetz hebelt den Gewaltschutz komplett aus. Jeder Partnerschaftsgewalttäter kann auf diesem Weg über die Kinder verhindern, daß die Mutter sich aus seinem Einflußbereich entfernt. Dies gilt vor allem für die vielen Fälle, wo keine massive körperliche Gewalt stattfand und/oder dieser Tatbestand (deswegen) nicht gerichtlich beweisbar ist oder aus Angst nicht angezeigt wurde. Den Opfern wird die Möglichkeit genommen, sich vor den Tätern durch Wegzug zu schützen.

Quelle:

2.5

4 Gegenargumente
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Die freie Wahl des Wohnorts ist ein Grundrecht und der Grund für einen Umzug Teil der Privatspähre. Was Sie fordern ist de facto eine Abschaffung dieses Grundrechts. Dass dies von manchen Partnern ausgenutzt wird, ist eine andere Sache. Aber ihr Recht auf Umgang mit dem Kind können Sie gerichtlich erstreiten (dazu gehört auch die Auskunft über den neuen Wohnort) und dann nötigenfalls polizeilich durchsetzen.

Quelle:

2.3

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Es sind hier einige Falschannahmen in der Petition: es blendet aus, dass bei Missbrauch und Misshandlungen und schweren psychischen Erkrankungen der Umgang schaden kann. Für das Kind ist weniger der Umgang wichtig, als der Erhalt seiner Bindungspersonen! Ab und Anmelden sind nur mit sorgerechtlicher Zustimmung beider Sorgeberechtigter möglich. Dies ist bereits geltendes Recht. Dies wird in der Petition anders falsch dargestellt. Sogar - Noch schärfere Waffen: Elternteil ab ins Gefängnis. so kann man einen not toller als durch Wegzug entsorgen, das soll im Kindeswohl sein?

Quelle:

0.0

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