gesetzliche Grundlage, Norm,
"3.5 Empfehlungen für den Sportunterricht ... Der Sportunterricht soll in der Regel nur bis Klassenstufe 6 koedukativ erteilt werden." Das bedeutet, dass ab Klasse 7 der Sportunterricht in Jungen und Mädchengruppen getrennt unterrichtet werden soll.
Quelle: Organisation des Schuljahres 2012/2013 (VVOrgS1213) Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 29. März 2012 (Gz.: 2 4/5025)