Vollkommen richtig angebrachtes Contra-Argument. Entsprechende Stellen wurden verbessert. Allerdings ändert dieser Formfehler nichts an dem Sachverhalt als solches. Auch wenn die Trampoline bisher „illegalerweise“ beziehungsweise durch eine Lücke in der entsprechenden Verordnung aufgestellt werden konnten. Ich bin mir sicher bei genauerer Prüfung würde man die ein oder andere Installation oder Baute in so manch einem Kleingarten gefunden werden, um die bisher nie ein solches Thema gemacht wurde, weil es sich als solches nicht um tobende Kinder handelt.
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