Landwirtschaft

Trampoline im Kleingarten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Stephan Keller

2.717 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

2.717 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Vollkommen richtig angebrachtes Contra-Argument. Entsprechende Stellen wurden verbessert. Allerdings ändert dieser Formfehler nichts an dem Sachverhalt als solches. Auch wenn die Trampoline bisher „illegalerweise“ beziehungsweise durch eine Lücke in der entsprechenden Verordnung aufgestellt werden konnten. Ich bin mir sicher bei genauerer Prüfung würde man die ein oder andere Installation oder Baute in so manch einem Kleingarten gefunden werden, um die bisher nie ein solches Thema gemacht wurde, weil es sich als solches nicht um tobende Kinder handelt.

Quelle:

4.0

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Liebe Leute, so ein Trampolin kann auf- und abgebaut werden. Es ist nicht stationär. Folglich entfällt der Anspruch des Gartenverbandes,hier überhaupt tätig zu werden. Nebenbei: Augen auf, wen ihr in den Vorstand wählt. Die meisten Vorsitzenden sind innerliche Angsthasen, die sich nur wii htig machen wollen und zurückschrecken, wenn sie unsere Positionen höheren Ortes vertreten sollen. Auch juristischeTexte sind ihnen fremd. Sie ducken sich weg. Das Trampolinverbot des Stadtgartenverbandes ist juristisch nicht haltbar, wenn es auf das übliche Kinder- Hopps -Modell bezogen wird.

Quelle:

3.0

1 Gegenargument
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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Falsches Ziel und falsche Rechtsgrundlage in der Petition

Es geht nicht um §4 des Bundeskleingartengesetzes sondern um §4 der "Kleingartenordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf für stadteigene Kleingartenanlagen". Das Aufstellen von Trampolinen wurde auch nicht plötzlich verboten, sondern war nie erlaubt. Ihr müsst also nicht eine Petition gegen die Umsetzung der KGOrdnung starten, sondern eine Änderung der KGOrdnung anstreben. Einen "Dialog zwischen den Kleingärten*Innen", der Ziel der Petition sein soll, hilft leider nicht wirklich weiter. Daher würde ich die Petition so nicht unterschreiben.

Quelle: www.duesseldorf.de/stadtrecht/6/68/68-302.html

2.9

3 Gegenargumente
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