Barrierefreie Kommunikation
Es ist ganz normal, wenn Hörende zu Beratungen bei Versicherungen, Banken oder Verbraucherzentralen ein Gespräch suchen. Dies gilt nicht für Menschen, die an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit oder gehörlos sind. Die sind auf die Gebärdensprache angewiesen und brauchen bei einem Gespräch gebärdensprachdolmetscher. Das kostet Geld. Wenn das so eingeführt werden sollte, erst dann spricht man von barrierefreie Kommunikation. Daher ist der Staat für die Kostenübernahme zuständig. Schließlich können diese Menschen nichts dafür, wenn sie mit Hörschädigung geboren wurden.
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