Entlastung
Unglaublich, weitere "Entlastungen" beschlossen. Im Dez. 2011 hatte die BNetzA eine Sonderkundenumlage zur Entlastung bei Netzentgelten (§ 19 StromNEV) beschlossen, rückwirkend ab 2011. Energieintensive Unternehmen müssen dazu folgende Vorgaben erfüllen: mind. 7.000 Benutzungsstd,. Verbrauch 10 GWh/Abnahmestelle. Allerdings: Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass "..stromintensive Unternehmen sich grundsätzlich erst ab dem 01.01.2012 vollständig von den Netzentgelten befreien lassen könnten."