Bevor Kinder, die Gewalt in der Familie erleben müssen, in Obhut durch das Jugendamt genommen werden, erstellt ein Gerichtsmediziner ein Gutachten. Hierin wird klar Stellung genommen, ob evtl. Verletzungen durch einen Sturz oder durch Gewalteinwirkung zustande gekomnen ist. Sollte in diesem Gutachten ein Sturzgeschehen ausgeschlossen worden sein, ist eine Inobhutnahme richtig und wichtig! Kein Elternteil würde Gewaltanwendung gegen Kinder zugeben...
Quelle: