Umweltverträglichkeitsprüfung
Ein derartig umfangreiches Bauvorhaben würde die Ökologie der Region maßgeblich beeinträchtigen. Aufgrund dessen sieht das Umweltverträglichkeitsgesetz für derartige Bauvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor (siehe auch Anhang UVPG Punkt 18), Als Sachverständiger kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Vorhaben in der prognostizierten Art und Weise genehmigt wird. Bin gerne bereit aktiv zu helfen Dr. Christian Zentgraf Sachverständigenbüro Dr. Zentgraf Lünen
Quelle: UVPG