zweckgebunden
= Auszug aus der Satzung der GU zu QSL: "(1) Die Mittel zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre werden ge- mäß § 1 Abs. 3 Satz 1 des Qualitätsverbesserungsgesetzes zweckgebunden zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre verwendet." Da steht "zweckgebunden" für Lehre und auch was zur Betreuung und Beratung der Studis. Wenn QSL-Gelder zum Sparen verwendet werden, verfehlt das diesen Zweck, oder?
Quelle: <a href="https://dl.dropboxusercontent.com/u/18564686/20110502_QSL-Satzung.pdf" rel="nofollow">dl.dropboxusercontent.com/u/18564686/20110502_QSL-Satzung.pdf</a>