merkwürdiges Rechtsverständnis des BVGH
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht zeugt von einem merkwürdigen Rechtsverständnis und absoluter Ignoranz der vorliegenden Tatsachen: Die mRna-Behandlung schützt nicht vor Infektion und Weitergabe der Infektion und bietet nur einen zeitlich begrenzten Schutz vor schwerer Erkrankung
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