Verkehr

sichere K254 in Lutten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Herbert Winkel

867 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Das Wohngebiet wird in absehbarer Zukunft sicher noch mehr erweitert, spätestens dann wird es hier bei gleichen Verkehrsbedingungen zu Problemen kommen.Es empfiehlt sich präventiv zu Handeln.Hier werden sich irgendwann auch Feuerwehr usw anpassen müssen(in Großstädten funktioniert übrigens die Rettung und Brandbekämpfung auch in verkehrsberuhigten Gebieten).Ein Landkreis der mit Wachstum u familienfreundlichkeit wirbt sollte kompromissbereit genug sein,

Quelle:

0.0

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Wer denkt an die Anwohner, wenn durch bauliche Maßnahmen die Straße verändert wird? Das bedeutet eine wesentliche Lärmbelästigung für die, die an der Strasse wohnen. Was ist mit Feuerwehr und Co an der Straße, die Einsatzwagen sind groß und brauchen den Platz. Der Kindergarten ist nun über 30 Jahre da, wieviele Unfälle gab es dort in der Zeit? Es gibt wesentlich gefährlichere Ecken in Lutten, zB Kreuzung Vechtaer Str. dort sind in den letzten 30 Jahren mehr Unfälle gewesen. Ja es ist schlimm, das ein Kind angefahren wurde. Aber wer war denn Schuld an den Unfall? Nicht der Autofahrer....

Quelle:

1.3

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2. Einzelanordnung von 30 km/h Nach § 45 Abs. 1 b) bzw. Abs. 9 StVO kann die Straßenverkehrsbehörde eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufgrund einer Gefahrenlage oder zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen (im Einvernehmen mit der Gemeinde und nur mit Zustimmung des Regierungspräsidiums) oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung anordnen. Eine Gefahrenlage muss aufgrund vorausgegangener Unfälle oder durch enge Kurven, Gefälle o.ä. konkret vorliegen.

Quelle:

0.0

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Tempo-30-Zonen dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Radfahrer; die Zonen kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr (auch der innerörtliche) von geringer Bedeutung ist. Innerhalb der Tempo-30-Zonen soll ein weitgehend einheitliches Erscheinungsbild sichergestellt werden, z.B. durch Einengung der Fahrbahnbreite durch Markierung (erforderlichenfalls durch Markierung von Senkrecht- oder Schrägparkern oder durch Sperrflächen) oder durch bauliche Maßnahmen. Der Buslinienverkehr darf dadurch nicht erschwert werden.

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