"Nur für Anlieger" reicht nicht! (2)
Selbst eine Sperrung der Straße würde den Gefahrenbereich an der Tiefgarage nicht beheben. Die (rasenden) Radfahrer fahren auch in einem verkehrsberuhigten Winkel nicht langsamer und die Autofahrer, die aus der Tiefgarage herauskommen, können die Straße aufgrund einer Verkehrsberuhigung nicht besser einsehen.
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