rechtswidrige Verfahrensweisen
Die Sitzung des AS hätte laut Geschäftsordnung zumindest öffentlich beginnen müssen. Der AS hätte somit zunächst über den Auschluss der Öffentlichkeit beraten und diesen beschließen müssen, erst dann wäre eine nicht öffentliche Sitzung laut GO überhaupt möglich gewesen. Eines von hunderten Beispielen an Rechtsbeugung erinnernder Verfahrensweisen im AS, für die Präsident Alt zur Verantwortung gezogen werden muss!
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