Bikepark Ödberg
Es wird dabei verschwiegen, dass sich das Freizeitgebiet mittlerweile wie ein Geschwür ins bestehende Landschaftsschutzgebiet ausbreiten will und auch ein Wasserschutzgebiet betroffen ist. Der Hangfuß würde bei Verwirklichung fast auf 0,5km Länge verbaut, Waderungen von Wildtieren verhindert Der Bike-Park kann aber auf bestehendem Gelände der Freizeitanlage (außerhalb LSG!) verwirklicht werden.
Quelle: Stellungnahmen der UNB, SGT, BN