Die Beleuchtung von Fahrrädern wird in §67 StVZO geregelt und ist verpflichtend. Wer ohne unterwegs ist riskiert bereits ein Bußgeld. Ich bin Rad- und Autofahrer und achte selber wie viele andere auch darauf, in der Dunkelheit gut sichtbar zu sein. Dazu zählt neben der Beleuchtung: Helle, reflektierende Bekleidung oder Helme. Eine Warnweste brauche ich darüber hinaus nicht.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html