#Pflegenotstand #Lösung #Pflegereform2021 #Pflegereform #bezahlbar #Menschenwürde
Eine sehr gute Frage...habe schon darauf gewartet 😉 In §113c (1) SGB XI steht, dass ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach quantitativen und qualitativen Maßstäben entwickelt werden soll. Dies ist durch die Uni Bremen unter Leitung von Prof. Dr. Rothgang geschehen. In meiner Petition beziehe ich mich auf die Zahlen von Rothgang. Es ist ein validiertes Verfahren für die Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen auf Badis des durchschnittlichen Versorgungsaufwands für direkte und indirekte pflegerische Maßnahmen und Hilfen bei der
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