Schutz vor Missbrauch
Ich halte eine Zulassung von pflegenden Angehörigen als Leistungserbringer für bedenklich, da hier auch Missbrauch betrieben werden kann. Die Gelder sollten zweckgebunden bleiben und nur durch zugelassene, geprüfte Anbieter abgerechnet werden dürfen - zum Schutz der Pflegebedürftigen. Stattdessen wäre es sinnvoll, potenzielle Anbieter zu unterstützen und zu fördern, um die Angebote flächendeckend auszubauen.
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