Waldbetretungsrecht für alle
Das Bundeswaldgesetz erlaubt das Betreten des Waldes zu Erholungszwecke für Fußgänger, Reiter, Radfahrer. Die Landesgesetze sollen "das nähere regeln" aber nicht das freie Betreten des Waldes zur Ausnahme machen oder unter Genehmigungsvorbehalt stellen. Deutschland ist mit seinen großen, frei betretbaren Waldgebieten einzigartig in Europa. Unsere Nachbarn beneiden die Deutschen um ihren schönen Wald. Das Gesetz ist ein Rückfall in den Feudalismus.
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