Hunde anleinen
Für Hundebesitzer gilt, dass die Mitnahme von Hunden u.a. auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten und auf Liegewiesen verboten ist (§ 2 Gefahrhundegesetz). Für besondere Gebiete, wie z.B. Deiche, Park- und Grünanlagen und Naturschutzgebiete gilt eine grundsätzliche Anleinpflicht. Und auch beim Waldbesuch ist zu beachten, dass Hunde nur angeleint im Wald mitgenommen werden dürfen (§ 17 Landeswaldgesetz Schleswig Holstein). in Verstoß gegen die Anleinpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit da und wird mit einem Bußgeld in Höhe von mind. 35,00 € geahndet. Fragen zum Gefahrhundegesetz oder zur H