Warum der OB?
So uneingeschränkt richtig und wichtig das Anliegen ist, scheint sich die Petition an den Falschen zu richten. Nach § 3 Abs. 1 des Rettungsdienstgesetzes Rheinland-Pfalz (RettDG) sind das Land, die Kreise sowie die kreisfreien Städte Träger des Rettungsdienstes. Da Ingelheim am Rhein keine kreisfreie Stadt ist, erschließt sich nicht, weswegen Oberbürgermeister verantwortlich und zur Abhilfe berufen sein soll.
Quelle: Landesgesetz über den Rettungsdienst sowie den Notfall- und Krankentransport (Rettungsdienstgesetz - RettDG -)