§ 8 Kag Nrw
Kommunen können mit Strassenausbaubeiträgen die mit der Rechtsterminologie zur AO unvereinbar ist Eigentümer existenziell ruinieren die die Beitragserhebungen nicht bezahlen können Das Kommunalabgabengesetz gemäss § 8 KAG NRW könnte nicht besser von Genossen einer sozialistischen Diktatur wie der bereits untergegangenen DDR verabschiedet worden sein, deren Enteignungsphantasien keine Grenzen zu kennen scheinen. So zeigen realitätsferne Politiker und deren teils eingeschworene Justiz wieder mal deutlich, wie einfach es ist, den Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland gegen die Wand zu fahren
Quelle: Jürgen Kerner, Hürth