Was sagt der rechtsgültige Bebauungsplan?
Im rechtsgültigen Bebauungsplan ist die Nutzung der in Rede stehenden Immobilie explizit als Alten- und Pflegeheim festgeschrieben. Ein andere Nutzung hat eine Änderung des B-Plans als Voraussetzung. Für viele Eigentümer im Umfeld war die festgeschriebene Nutzung ein Entscheidungskriterium für die Investitionsentscheidung. Dementsprechend geht es hier um den Vertrauensschutz der Eigentümer.
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