Für die bundesweite Koordinierungsstelle
Eine bundesweite Koordinierungsstelle fehlt und wird dringend benötigt. Jede Instiution wurschtelt bei diesem Thema vor sich hin. Eine übergeordnete Koordination wird auch von der Istanbul Konvention gefordert. Diese gilt seit 2018 in Deutschland. Es gilt, gemeinsam dafür zu sorgen, dass Strukturen geschaffen werden, die sinnvoll sind und schnelle und passende 1) Präventionsmaßnahmen 2) Unterstützung von Betroffenen 3) Stafverfolgung der Täter sicherstellen. Es ist gut, dass eine unabhängige Organisation wie der Europarat darüber wacht, dass die Mitgliedsländer nötige Schritte umsetzen.
Quelle: selbst