Pflegeschlüssel Nachtdienst
Ich unterstütze diese Petition, weil ein guter Grundgedanke dahinter steht. Es wäre allerdings besser, die Petition mit verbindlich nachprüfbaren Forderungen zu verbinden. Ein guter Anfang wäre die Verdopplung der pflegenden MA von 22.00 bis 06.00 Uhr per Gesetz. Derzeit ist eine Pflegekraft für 50 Bewohner im Pflegeheim zuständig. Sowas geht gar nicht.
Quelle: 50 Bewohner eine Pflegefachkraft im Nachtdienst einzusetzen ist. Die Begründung zu diesem Urteil des VG Sigmaringen vom 31.1.2007, 1 K 473/05 , macht deutlich, dass hier zwingend gesetzlicher Regelungsbedarf besteht. Seitdem gilt in Baden-Württemberg die 1: 50 Fachkraftbesetzung im Nachtdienst.