Bundesgerichtshof Lärmschutz Klage Umweltmedizin
Die Lärmaktionsplanung ist dringend geboten, aber derzeit leider eine Beschäftigungstherapie ohne Folgen zugunsten aller Anlieger, bei denen der Bahnlärm die Grenzwerte dere Verkehrslärmschutzverordnung überschreitet. Die Umweltmedizin bewertet diese Grenzwerte auch als Schwelle für langfristige Eingriffe in die Gesundheit. Daher fordert die Petition mit überzeugenden Argumenten einen wirksamen Lärmschutz zugunsten alle Anlieger mit Lärmwerten in einem Wohngebiet oberhalb von nachts 49 dB (A). Der Bundesgerichtshof gesteht en Anliegern diesen Anspruch zu; es klagen nur zu wenige ihn ein.
Quelle: www.moeller-bahn.de/