Gesetz Bedarfsgerechte Betreuung
[…] Kinder über drei Jahren haben bis zum Schuleintritt uneingeschränkten Anspruch auf Förderung in einer Kita. Die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, das sind in der Regel die Jugendämter, müssen dafür sorgen, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Bei besonderem Bedarf oder ergänzend können Kinder zudem in Kindertagespflege gefördert werden. Das regelt § 24 Absatz 3 im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII). […]
Quelle: www.fruehe-chancen.de/service/fuer-eltern/der-rechtsanspruch-auf-kindertagesbetreuung/