Barbershops und Dönerläden auf der Berliner Allee
Die Forderung geht ins Leere. Für die Ansiedlung der genannten Gewerbebetriebe bedarf es keiner behördlichen Genehmigung. Das ist auch vernünftig, denn wenn ein Bedarf an derartigen Leistungen besteht, widerspräche es den Interessen der Bürger, die Erlaubnis zu verweigern. Besteht kein Bedarf, können die Betriebe wirtschaftlich nicht bestehen. Diversifikation kann nur erreicht werden, wenn Initiativen in Richtung von Positivem und nicht wie hier von Verboten ergriffen werden.
Quelle: Winfried Schauer