Einschätzung des BKA
"Wenngleich das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung immer wieder durch einzelne Straftaten mit Schusswaffengebrauch, wie beispielsweise durch Amoktaten, stark beeinträchtigt wird, ist das für die Bevölkerung aus der Waffenkriminalität resultierende Gefährdungspotenzial gering. Straftaten, in denen Schusswaffen verwendet wurden, machen lediglich 0,2 % der in der PKS erfassten Fälle aus." Wenn man nur die legal im Privatbesitz befindlichen Schusswaffen betrachtet, dann geht dieser Anteil gegen Null! Daher ist der Vorstoß der EU reinster Aktionismus!
Quelle: thegeek.de/wp-content/uploads/2012/08/Bundeslagebild-2009.pdf