Verstoß gegen das Gestaltungshandbuch für Bauvorhaben auf dem ehemaligen Kasernengelände, Wrexham Barracks Mülheim an der Ruhr
Die Sammelstellen schaffen enorme Probleme, welche von der Stadt bisher nicht genügend berücksichtigt wurden. Das Quartier wird durch das Aufstellen der Müllbehälter optisch verschandelt. Es liegt ein Verstoß zum Gestaltungshandbuch vor, welches klar fordert, dass die Müllbehälter nicht offen herumstehen dürfen. Zitat: "8.3.3 Müllstandplätze - Die Müllbehälter sollen wenn möglich in den Gebäuden oder Nebengebäuden untergebracht werden. Sie sollen keinesfalls offen vor dem Haus stehen." Zitat Ende. Darf die Stadt gegen Ihre eigenen Vorschriften verstoßen?
Quelle: Gestaltungshandbuch für Bauvorhaben auf dem ehemaligen Kasernengelände, Wrexham Barracks Mülheim an der Ruhr ;Urkunde des Notars Uwe Reuter, Urkundenrolle Nr. 24/2000