Es könnte so scvhön sein
Im Grunde wäre das Gesetz mit der Wahlmöglichkeit, so wie es ist, in Ordnung. Allerdings widerspreche ich denjenigen, die behaupten, dass es auch jetzt für einen Wachleiter möglich ist Wehrführer zu werden. In der Praxis wird dem hauptamtlichen Wachleiter (bis auf ganz wenige Ausnahmen) unterstellt, ihm würde die nötige Macht gegenüber Verwaltung und Politik seiner Gemeinde, sowie das nötige Engagement für das Ehrenamt fehlen, sodass er von vornherein für die Position des Wehrführers ausgeschlossen wird. Er kommt allerhöchstens für einen Stellvertreterposten in Frage, da hierbei wiederum sei
Quelle: Erfahrung