Sicherheit

Keine Änderung des FSHG im Bereich der Leitung einer Freiwilligen Feuerwehr

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW

1.808 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Eine weitere Unterscheidung der Feuerwehrarten BF, FF, FF mit hauptamtl. Wache, FF mit hauptamtl. Wache in Staffelstärke rund um die Uhr macht doch keinen Sinn. Ein richtiger Schritt wäre, in einem neuen FSHG nur noch Feuerwehr zu regeln. Wie die Städte / Gemeinden ihre Feuerwehren organisieren, sollte ihnen vorbehalten bleiben. nur so kann jede Stadt die für sich und ihre Feuerwehr beste Lösung finden.

Quelle:

2.9

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In allen Freiwilligen Feuerwehr in NRW sind die ehrenamtlichen Angehörigen in der weitaus überwiegenden Zahl. Der Leiter der Feuerwehr sollte daher auch von diesen gestellt werden können. Es darf in dieser Funktion keinen "Jobber" geben, sondern es muss jemand sein, der Ehrenamt kennt und lebt. Dies lässt die heutige Gesetzgebung genauso zu, wie die Ernennung des Leiters der hauptamtlichen Wache zum LdF. Wem dient also die umstrittene Gesetzesänderung?

Quelle:

1.7

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Wir haben viele Baustellen

Es ist schon erschreckend zu sehen, dass die ganze Diskussion bei der Novellierung des FSHG einzig und allein um die Sicherung von Posten geht. Ich finde keine Initiative zur Klärung des Versicherungsschutzes im Ehrenamt, der Problematik der Tagesalarmsicherheit, der Bekämpfung größerer Schadenslagen gerade im kreisangehörigen Bereich usw. . Stattdessen geht es nur darum, wer wen wählen darf.

Quelle:

4.5

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Wir brauchen intelligente Systeme zur Nutzung von Ehren- und Hauptamt, jeweils da wo die jeweiligen Stärken liegen, sowohl für Gemeinden mit 20.000 Einwohnern und auch 500.000 Einwohnern. Dabei auch sicher eine Aufhebung der dusseligen Regelung von FF mit HA Kräften und BF und FF als Feuerwehr der Gemeinde. Dormagen hat ein BF mit 60 HA und Paderborn eine FF mit 150 HA-Kräften. Wem das nutzen soll habe ich noch nicht verstanden, das versteht auch kein Bürger.

Quelle:

4.4

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Das Ehrenamt in allen Ehren, doch sehe ich es ein wenig anders, denn es gibt auch positive Nebeneffekte einer solchen Novilierung. Der Wachleiter (LDF) kann sich die ganze Zeit um seine FW kümmern, und nicht nur nebenher. Den Arbeit ist genügend vorhanden gerade bei gößeren Gemeinden, ebenso hat die "FF" immer einen Ansprechpartner vor Ort.

Quelle:

3.7

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Ich gehe sogar soweit das es bei jeder FF einen hauptamtlichen Leiter geben sollte. Dieser kann frei von Kirchturmdenken und fachlich kompetent eine FF führen sollte. Hier liegt nämlich eines der Hauptprobleme FF´s. Größer, schneller und besser, was der hat will ich auch, ob es Sinn macht oder nicht. Die FF´s im Lande müssen neu strukturiert werden wenn sie Zukunft haben sollen, Wem nutzen 175 FAs in einer Gemeinde wenn bei einer Dienstbeteiligung von 40 %, gravierende Ausbildungsmängeln vorliegen und zuwenig PSA für das ganze Personal vorhanden ist?

Quelle:

3.3

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Die Führungslehrgänge eines Hauptamtlichen Feuerwehrmannes dauern deutlich länger als die eines FF´lers. Beispiel: F3 dauert 10 Tage, B3 dauert 40 Tage, bei F IV und B IV ist der Unterschied noch heftiger - Alleine auf Grund der viel intensiveren Ausbildung führt ein HA Feuerwehrmann auch sicherer. Beschaffungen sind bei ihm sinniger! Daher stärkt die FF mit Hauptamtlichen Führungskräften

Quelle:

3.3

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Ehrenamt hin oder her. Hier sollte es primär um den Bevölkerungsschutz und nicht um Eitelkeiten gehen. Das Ehrenamt der Feuerwehren ist für Städte und Komunen unersetzbar, doch ab einer gewissen Größe sollte es sichere Mindestanforderungen an den Leiter der Feuerwehr geben. Wenn man den Entscheidungsträgern zu viel freie Hand lässt, werden sich die Städte und Gemeinden immer für die billigste Lösung entscheiden. Das kann nicht im Sinne der Bürger sein.

Quelle:

3.3

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Die gemeindliche Feuerwehr, unabhängig ob kreisfrei oder kreisangehörig muss auf den Prüfstand, dann prüft man was die sinnvollsten Strukturen sind und kommt am Ende zu einem Ergebnis wie die Gefahrenabwehr insgesamt aufgestellt werden muss, incl. EA, HA, Teilzeit, Qualifikationsanerkennung, Wechselmöglichkeiten usw. . Dabei wird eines der letzten Punkte die Festlegung des LdF sein.

Quelle:

3.3

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Es könnte so scvhön sein

Im Grunde wäre das Gesetz mit der Wahlmöglichkeit, so wie es ist, in Ordnung. Allerdings widerspreche ich denjenigen, die behaupten, dass es auch jetzt für einen Wachleiter möglich ist Wehrführer zu werden. In der Praxis wird dem hauptamtlichen Wachleiter (bis auf ganz wenige Ausnahmen) unterstellt, ihm würde die nötige Macht gegenüber Verwaltung und Politik seiner Gemeinde, sowie das nötige Engagement für das Ehrenamt fehlen, sodass er von vornherein für die Position des Wehrführers ausgeschlossen wird. Er kommt allerhöchstens für einen Stellvertreterposten in Frage, da hierbei wiederum sei

Quelle: Erfahrung

3.2

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Was ist das hier eigentlich für eine Seite??? Man darf nur einen Kommentar schreiben wenn man auch abstimmt ??? Das grenzt ja an kommunismuss... Nun gut dann schreibe ich hier ein Contra Argument. Ich kann es verstehen das jetzt ein LDF um seinen Posten Angst hat hängt ja manchmal auch ein wenig Kohle rum und Ehre, aber was passiert den wenn das Gesetzt durchkommt wird es immer noch einen stellvertreter geben der aus den Reihen des Ehrenamtes kommt. Habt ihr euch schonmal überlegt welchen Aufgaben ein Wachleiter jetzt schon für die Wehrführung übernimmt und erledigt....

Quelle: Erfahrung

3.1

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Leider wird dabei auch noch vergessen dass es bisher gar keine Wahl durch die Angehörigen der Feuerwehr gibt, sondern dass das eine Anhörung der aktiven Wehr ist, das letzte Wort hat der Gemeinderat/Stadtrat. Das sind übrigens die Volksvertreter, die demokratisch durch die Bürger der Stadt gewählt wurden. Dass die ein oder andere Feuerwehr /Kreisbrandmeister dieses in der Vergangenheit als Klassensprecherwahl durchgeführt hat muss die Gemeinde dabei selber wissen, im Gesetz steht davon nichts.

Quelle:

3.0

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