Der geplante Radweg verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), da es bereits eine entsprechde Verkehrsinfrastruktur auf Dörfleser Seite gibt. Es gilt das "Bündelungsgebot" gemäß §1 (5) BNatSchG: Großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsräume sind vor weiterer Zerschneidung zu bewahren. ... www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/BJNR254210009.html
797 Unterschriften
Sammlung beendet
Mehr zum Thema Umwelt
9.651
Unterschriften
47 Tage
verbleibend
7.312
Unterschriften
15 Tage
verbleibend