Noch hinzufügen wollte ich, dass ich für die Prfüung 100? zahlen muss und in Niedersachen nix davon habe außer keine Geldstrafe zu bekommen, weil ich es nicht gemacht habe. In Hamburg und Berlin ist man wohl wenigstens vom normalen Leinenzang befreit. Ich denke es kann nicht grundlegend jeder Hund seiner Freiheit beraubt werden. Mal nebenbei:Ein Hund könnte bei einem unaufmerksamen Besitzer an einer langen Leine genauso Wildtiere am Wegesrand oder auf einer Wiese stören, wärend ein unangeleiter erzogener Hund der den Weg nicht verlässt gar kein Problem darstellt.
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