Sicherheit

Initiative gegen Einbruch

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg
166 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

166 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 03.06.2019
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Innere Sicherheit

Art 30 GG: Die Polizei, wie die Ausübung aller staatlichen Befugnisse, ist grundsätzlich Ländersache. Der Auftrag der Polizei ist die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit (Kriminalprävention) WD-3000-180/08 Deutscher Bundestag: Das Grundrecht auf Sicherheit wird aus ungeschriebenem Verfassungsrecht aus der Rechtsprechung des BVG oder aus Völkerrecht abgeleitet.

Quelle: GG 30, WD-3000-180/08 Deutscher Bundestag

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Zwei Einwände (wegen der Begrenzung auf 500 Zeichen in Kurzfassung): 1) Die Forderung ist eine politische, keine juristische. Im GG wird den Ländern keine Kriminalitätsprävention oder -kontrolle auferlegt. 2) Gefordert werden sollte ein Ziel,keine bestimmte Maßnahme, also z.B. * eine maximale Reaktionszeit der Polizei (z.B. 15 Minuten) , wie auch bei Rettungsdiensten. * Maßnahmen zur Prävention und zur Verbesserung der Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen.

Quelle: GG siehe z.B. www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html

2.5

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