Petitionen, bei denen der Empfänger der Petition nicht ermächtigt ist in der Sache des Petitionsanliegens zu entscheiden, werden nicht öffentlich gelistet und die Unterstützer werden darauf hingewiesen.
Der Petitionsausschuss und das Bezirksamt sind nicht in der Position, dieses Anliegen zu entscheiden. Für die hier formulierten Forderungen bedarf es eines Gerichtsurteils.
die Rücknahme der Kündigung gegen Ronny Hurth zum Mietvertrag in der Andreasstrasse 20, 10243 Berlin
Erlaubnis zum Zuzug der Lebenspartnerin
lebenslangen Kündigungsschutz für Herrn Hurth
Akelius zu einer Geldstrafe an die Gemeinde zu verurteilen