Natur- und Artenschutz
Neben der Widmung als Grünfläche im aktuellen Flächennutzungplan der Stadt ist die gesamte Fläche des Parkes als Biotop (N-1166-001) in der Stadtbiotopkartierung erfasst. Teilbreich der Wiesenflächen fallen unter den Schutz der § 30 BNatSchG (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege - Bundesnaturschutzgesetz) und sind somit gesetzlich geschützte Biotopflächen. Weiter ist das Vorkommen europarechtlich geschützter Tierarten auf der Vorhabensfläche nicht auszuschließen (Eremit, Fledermäuse, Haselmaus).
Quelle: fisnat.bayern.de/finweb/